Regulatorik BattVO / PCF: nachweis- und umsetzbar.
Die EU-Batterieverordnung und die Product-Carbon-Footprint-Berechnung verlangen mehr als juristische Auslegung: Sie verändern Prozesse, Zuständigkeiten und Nachweisketten in der Organisation. Genau dort setzen wir an. Unsere Erfahrung aus anderen regulatorischen Umstellungen zeigt, dass frühe Klarheit über Verantwortlichkeiten und Nachweislogik die Verzögerungen vermeidet, die sonst kurz vor dem Stichtag entstehen. Wir übersetzen die Anforderungen in klare Prozesse, Rollen und Zeitpläne, statt nur ein Konzept abzuliefern.
FAQ:
- Sind wir von der EU-Batterieverordnung überhaupt betroffen, und in welchem Umfang?
- Wie übersetzen wir PCF-Anforderungen in konkrete Nachweisprozesse, statt nur ein Rechtsgutachten zu bekommen?
- Wer sollte die Verantwortung für Nachweisführung und Fristen intern tragen?
- Wie viel Vorlauf brauchen wir wirklich, bevor die Fristen greifen?
Vom Readiness-Check zum auditierbaren Nachweis
Ein Readiness-Check zeigt, wo Ihre Organisation heute steht. Wer von dort zum belastbaren CO2-Fußabdruck-Nachweis will, braucht mehr als eine Bewertung. Wir begleiten die Umsetzung von der regulatorischen Anforderung bis zum geprüften Ergebnis, mit einem Ansprechpartner für Regulatorik, Prozess und Nachweisführung. So bleibt die Verantwortung nicht zwischen mehreren Dienstleistern verteilt.
- Analyse der Anforderungen aus Art. 7 BattVO für Ihre Produkte und Lieferkette
- Übersetzung in betroffene Prozesse, Rollen und Datenflüsse
- Aufbau einer belastbaren, prüffähigen Nachweisstruktur
- Begleitung bis zur Prüfung durch die zuständige Stelle
Wie weit ist Ihr Unternehmen, wenn der delegierte Rechtsakt kommt?
Ein kurzer Readiness-Check zeigt, wo Sie bei der CO2-Erklärung nach Art. 7 BattVO heute stehen – keine Zertifizierungsaussage, sondern eine ehrliche erste Standortbestimmung.
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Praxisbeispiel: Product Carbon Footprint nach EU-Batterieverordnung
Ein Automobilhersteller wollte den Product Carbon Footprint seiner E-Fahrzeug-Batterie berechnen, bevor die Nachweispflicht der EU-Batterieverordnung greift, und verlangte ein zertifizierungsfestes Ergebnis. Ideacon übersetzte die Anforderungen in ein Datenmodell auf Basis der Stücklisten, organisierte die Primärdatenerhebung und führte ein PCF-Tool für Erfassung, Berechnung nach PEF/EF-3.1 und DQR-Validierung ein. Am Ende stand eine nachvollziehbare Übersicht, bestätigt vom Zertifizierungsdienstleister, sowie ein auf weitere Batterievarianten skalierbarer Prozess.
EU BattVO Art. 7: Warum Ihr CO2-Bericht keine CFD ist.
Wer seinen bestehenden Corporate Carbon Footprint einfach für die CFD nach Artikel 7 weiterverwenden will, unterschätzt den Umbau. Die CFD gilt je Batteriemodell und Produktionsanlage, folgt zwingend der PEF-Methodik und schließt Kompensationen aus, anders als ein klassisches CO2-Reporting. Wer diese Unterschiede früh in die Datenprozesse einbaut, muss sie nicht kurz vor der Prüfung durch die notifizierte Stelle nachrüsten.
Einblick: EU BattVO Art. 7: Warum es ohne Vorbereitung zeitlich knapp wird.
Der 18. Februar 2025 ist verstrichen, ohne dass die CFD-Pflicht für Elektrofahrzeugbatterien überhaupt gegriffen hat. Der Grund: Der delegierte Rechtsakt zur Berechnungsmethodik fehlt bis heute, und erst er setzt die Uhr in Gang. Wer die Wartezeit für Gap-Analyse und Lieferanteneinbindung nutzt, hat einen Vorsprung, sobald die gesamte Branche gleichzeitig startet.